|
Die geistigen Eigentumsrechte werden auch durch die Gesetzgebung gegen unlauteren Wettbewerb geschützt. Spanien hat 1991 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das sich in der Praxis als äußerst wirkungsvoll erwiesen hat.
Der Begriff des unlauteren Wettbewerbs ist äußerst weit gefasst, nachdem jedes Verhalten, dass objektiv gegen den guten Glauben verstößt, als unlauter gilt. Das Gesetz zählt zu diesen Verhaltensweisen Verwirrungs- und Täuschungshandlungen, Geschenke, die die Verbraucher an Vertragspflichten binden oder hinsichtlich des Preises in die Irre führen, sowie eine Verunglimpfung, vergleichende Werbung, Imitationen, die Ausbeutung fremden Rufs, Geheimnisverrat, die Verleitung zum Vertragsbruch, Diskriminierung und Dumpinggeschäfte.
Die wichtigsten Formen unlauteren Wettbewerbs in Zusammenhang mit Warenzeichen sind rechtswidrige Imitationen, die in unlauterer Weise vom Ruf oder den Anstrengungen einer dritten Partei profitieren.
Die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb berücksichtigen auch das Know-how, wobei unlauterer Wettbewerb definiert wird als die seitens des Eigentümers nicht genehmigte Offenlegung oder Ausbeutung von Fabrikationsgeheimnissen und sonstigen Geschäftsgeheimnissen, welche von diesem rechtmäßig und in der Annahme erworben wurden, dass diese vertraulich behandelt werden würden.
|